Bitte beachten Sie vor der Terminvereinbarung:
Momentane AUFNAHMESPERRE bis März 2026. Terminvereinbarungen ab Anfang März für Sommer 2026
- Unser angebotenes Leistungsspektrum, unsere Absageregelung und die weiteren Hinweise zu Ihrem Besuch bei uns;
- Termine dürfen wir von Gesetzes wegen nicht für Dritte (z.B. Kinder oder Eltern) vereinbaren. Ausnahmen (z.B. gesetzliche Erwachsenvertretung in medizinischen Belangen) finden Sie im Formular unten;
- Termine dürfen wir ausschließlich bei Volljährigkeit (ab dem 18. Lebensjahr) vereinbaren. Kinder und Jugendliche unter 18 fallen in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Wenden Sie sich in diesem Fall an eine Ärzt:in aus diesem Fachgebiet;
- Aufgrund der Bestimmungen der ÖGK ist es nur möglich, quartalsweise eine Fachpraxis zu wechseln. Dies gilt nicht nur für Termine im laufenden Quartal einer anderen Praxis, sondern etwa auch für ausgestellte Rezepte in dieser Zeit. Für ein neues Rezept müssen Sie sich in diesem Fall daher noch bis Ende des jeweiligen Quartals an Ihre bestehende psychiatrische Fachpraxis oder – alternativ – Ihre Hausärzt:in wenden. Ersttermine für ein kommendes Quartal können wir aber schon jetzt vereinbaren. Bitte hinterlassen Sie also gerne hier Ihre Daten, so Sie zu uns wechseln wollen! Bei allen anderen Kassen ist ein Wechsel monatlich möglich.

